Prof. Dr. Bernd Hecker ist Lehrstuhlinhaber an der Universität Tübingen und mit seinem Standardwerk zum Europäischen Strafrecht weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt. Als Bevollmächtigter des Vereins Sterbehilfe beim BVerfG hat er wesentlich dazu beigetragen, dass es nun in Deutschland - weltweit einmalig - ein Grundrecht auf Suizid gibt.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem epochalen Urteil vom 26.02.2020 – weltweit einmalig – ein Grundrecht auf Suizid anerkannt. Zwei Monate nach dem Urteil erschien das Handbuch der Sterbehilfe, in dem Sterbewillige, Angehörige, Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen...
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