Dr. med. Johannes Warmbrunn ist Facharzt für Psychiatrie und Psy-chotherapie und arbeitete langjährig im Sozialministerium Baden-Württemberg und vor seinem Eintritt in den Ruhestand als Ministe-rialrat im Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Er ist Koau-tor der zweiten und dritten Auflage des Kommentars zum Unter-bringungsgesetz Baden-Württemberg und gestaltete von 1999 bis 2018 gemeinsam mit Konrad Stolz ein Seminar zum Unterbrin-gungsrecht in der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden-Württemberg.
Mit dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz erhalten Hilfen für psychisch kranke oder behinderte Personen erstmals in Baden-Württemberg eine gesetzliche Grundlage. Die bislang im Unterbringungsgesetz (UBG) niedergelegten Regelungen über die öffentlich-rechtliche...
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