Klaus Juchart ist Jurist, war langjährig als Ministerialrat im Sozialministerium Baden-Württemberg tätig und arbeitet seit seiner Pensionierung als selbständiger Rechtsanwalt. Er war maßgeblich an der Erarbeitung des Unterbringungsgesetzes Baden-Württemberg beteiligt und ist Autor des ersten Kommentars zum Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg. Er hat gemeinsam mit Johannes Warmbrunn die zweite Auflage und zusätzlich gemeinsam mit Konrad Stolz die dritte Auflage des Kommentars herausgegeben.
Mit dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz erhalten Hilfen für psychisch kranke oder behinderte Personen erstmals in Baden-Württemberg eine gesetzliche Grundlage. Die bislang im Unterbringungsgesetz (UBG) niedergelegten Regelungen über die öffentlich-rechtliche...
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