Prof. Konrad Stolz ist Jurist und war als Richter am Amtsgericht Stuttgart tätig, u.a. als Jugendrichter, Familienrichter und Unterbringungsrichter. Danach übernahm er eine Professur für Familien- und Jugendhilferecht an der Fachhochschule Esslingen. Im Ruhestand ist er ehrenamtlich im fachlichen Beirat der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg sowie in mehreren Betreuungsvereinen engagiert und war langjährig Mitglied der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart. Er ist Koautor der dritten Auflage des Kommentars zum Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg und gestaltete von 1999 bis 2018 gemeinsam mit Johannes Warmbrunn ein Seminar zum Unterbringungsrecht in der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden-Württemberg.
Mit dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz erhalten Hilfen für psychisch kranke oder behinderte Personen erstmals in Baden-Württemberg eine gesetzliche Grundlage. Die bislang im Unterbringungsgesetz (UBG) niedergelegten Regelungen über die öffentlich-rechtliche...
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